Rechtsanwaltszwang besteht in den Fällen, in denen sich eine Partei vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen muss.
Die Prozesse, die nur mit einen Rechtsanwalt geführt werden können,
nennt man auch Anwaltsprozess.
Beim Landgericht sowie vor dem Familiengericht besteht Rechtsanwaltszwang, wobei
bei Scheidungsprozessen unter gewissen Umständen auch ein Anwalt ausreicht,
der eine der beiden Parteien vertritt.
Des weiteren besteht ein Vertreterzwang vor dem Bundes- und Landesarbeitsgericht, vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundessozialgericht. Allerdings sind neben Rechtsanwälten hier auch bestimmte andere Personengruppen zugelassen.
siehe hierzu auch:
Ratgeber:
Anwaltskosten Teil 1
Anwaltskosten Teil 2