Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist eine gerichtliche oder behördliche Belehrung
über fristgemäß einzureichende Rechtsbehelfe.
Sie ist insbesondere vorgeschrieben bei:
Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung, so kann der Betroffene binnen eines Jahres nach Bekanntgabe mit einem Rechtsbehelf vorgehen.