Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen gerichtliche Beschlüsse.
Die Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall vorliegt oder das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht sie im ersten Rechtszug im angefochtenen Beschluss als Rechtsbehelf zugelassen hat.
Sie ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses bei dem Beschwerdegericht einzureichen und zu begründen.
Die Begründung muss:
Im Gegensatz zu Berufung und Revision ist die Rechtsbeschwerde auch innerhalb der Einlegungsfrist zu begründen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Beschwerde
Rechtsmittel
Sofortige Beschwerde
Norm:
§ 574 ZPO