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Rechtsmittel

Rechtsbehelf zur Kontrolle von Gerichtsentscheidungen durch ein anderes Gericht.

Rechtsmittel besitzen zwei wesentliche Eigenschaften:

Rechtsmittel sind:

Kein Rechtsmittel aber ist die Klage. Sie ist nur Rechtsbehelf zur erstmaligen Kontrolle einer Maßnahme durch ein Gericht.

Praxistipp:

Die Einlegung eines Rechtsmittels ist in der Regel an enge Fristen gebunden. Werden diese nicht eingehalten, kann das Rechtsmittel auch nicht mehr in Anspruch genommen werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Beschwerde
Berufung
Rechtsbehelf
Rechtsbeschwerde
Rechtskraft
Rechtsmittelstreitwert
Revision
Statthaftigkeit
Suspensiveffekt


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