Rechtsbehelf zur Kontrolle von Gerichtsentscheidungen durch ein anderes Gericht.
Rechtsmittel besitzen zwei wesentliche Eigenschaften:
Rechtsmittel sind:
Kein Rechtsmittel aber ist die Klage. Sie ist nur Rechtsbehelf zur erstmaligen Kontrolle einer Maßnahme durch ein Gericht.
Die Einlegung eines Rechtsmittels ist in der Regel an enge Fristen gebunden. Werden diese nicht eingehalten, kann das Rechtsmittel auch nicht mehr in Anspruch genommen werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Beschwerde
Berufung
Rechtsbehelf
Rechtsbeschwerde
Rechtskraft
Rechtsmittelstreitwert
Revision
Statthaftigkeit
Suspensiveffekt