Die Zulässigkeit mancher Rechtsmittel kann von der Höhe des Streitwertes abhängen.
Ausschlaggebend ist dabei entweder der Wert der Beschwer oder der Wert des Beschwerdegegenstandes.
Der Wert der Beschwer ist der Wert, um den der Kläger im Urteil unterliegt.
Wird ein Rechtsmittel nicht in vollem Umfang eingelegt, entspricht die Summe, über die das Rechtsmittel eingelegt wurde, dem Wert des Beschwerdegegenstandes.
Wird die Klage im Rechtsmittelverfahren um einen Antrag erhöht, wird dadurch nicht auch der Wert des Beschwerdegegenstandes erhöht.
Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist die Berufung immer statthaft, wenn der Rechtsstreit das Bestehen, Nichtbestehen oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses betrifft.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Berufung
Revision
Zuständigkeitsstreitwert
Gebührenstreitwert