Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Reparaturkosten

Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einer beschädigten Sache.

Grundsätzlich kann ein Geschädigter, dem ein Schadensersatzanspruch zusteht, bei Beschädigung einer Sache statt der Wiederherstellung in Natura den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Dabei kann er wählen, ob er

Bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung ist allerdings der vom Schädiger zu ersetzende Schaden nach oben durch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert der beschädigten Sache begrenzt.

Außerdem hat der Geschädigte seit 1. August 2002 eine bei der Reparatur anfallende Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nur dann zu zahlen, wenn die Steuer auch tatsächlich vom Staat erhoben wird. Wer sein Auto nicht von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer reparieren lässt, zahlt auch keine Mehrwertsteuer und bekommt diese dann auch nicht ersetzt.

Praxistipp:

In der Rechtsprechung zu Verkehrsunfällen wird es als zulässig angesehen, ein Fahrzeug auch dann auf Kosten des Schädigers reparieren zu lassen, wenn die Reparatur teurer ist als der Erwerb eines gleichwertigen Ersatzwagens, soweit die für die Reparatur veranschlagten Kosten 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Abrechnung auf Neuwagenbasis
Fahrzeugführer
Halterhaftung
Minderwert/ merkantiler
Nutzungsausfallentschädigung
Schadensersatz
Schadensersatzpflicht im Schuldrecht
Schmerzensgeld
Totsalschaden
Verkehrsunfall
Wiederbeschaffungswert

Ratgeber:
Verkehrsunfall Teil 2

Norm:
§ 249 BGB


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern