Die Restschuldbefreiung ist der Erlass nicht erfüllter Verbindlichkeiten
des Schuldners nach Durchführung des Insolvenzverfahrens.
Die Restschuldbefreiung ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Sie kann
sowohl im Regelinsolvenzverfahren als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren
erreicht werden. Eine Zustimmung des betroffenen Gläubigers ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen der Restschuldbefreiung sind:
Ob dem Antrag auf Restschuldbefreiung entsprochen wird, entscheidet das Insolvenzgericht. Diese Entscheidung hängt davon ab, ob ein Gläubiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt bzw. Ausschlussgründe vorliegen. Der Beschluss des Insolvenzgerichts kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Schuldenbereinigungsplanverfahren
Verbraucherinsolvenzverfahren
Ratgeber:
Regelinsolvenzverfahren
Verbraucherinsolvenzverfahren
Norm:
§ 1 InsO
§ 290 InsO
§ 301 InsO