Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile, das jedoch lediglich zu einer Überprüfung des angefochtenen Urteils auf Rechtsfehler hin führt.

Dies unterscheidet dieses Rechtsmittel von der Berufung, bei der gegebenenfalls auch noch einmal das Vorliegen von behaupteten Tatsachen im Rahmen einer Beweisführung geprüft wird. Die Revisionsinstanz überprüft das angefochtene Urteil dahingehend, ob eine Rechtsnorm verletzt, also nicht richtig angewendet wurde. Hierzu gehört auch eine Verletzung von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen.

Die Revision ist vorgesehen:

Die Zulassung zur Revision ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Diese sind in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Revision/ Zivilprozess
Sprungrevision


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern