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Sachdarlehensvertrag

Der Sachdarlehensvertrag ist eine bestimmte Form des Darlehensvertrages.

Man unterteilt den Darlehensvertrag in

Wenn eine Vergütung nicht speziell vereinbart ist, wird die Entgeltlichkeit vom Gesetz vermutet.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Darlehen

Norm:
§ 607 BGB


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