Form des Leasingvertrages, bei der der künftige Leasingnehmer ursprünglich Eigentümer der geleasten Sache war.
Der Leasingnehmer veräußert eine Sache an den Leasinggeber, um sie
dann von ihm zu leasen.
Dabei bilden der Kaufvertrag und der Leasingvertrag eine rechtliche Einheit.
Das Leasinggut selbst wechselt nicht den Besitzer.
Über die vereinbarte Anmietung der veräußerten Gegenstände ist deren weitere
Nutzung durch den Leasingnehmer sichergestellt.
Das Modell wird vor allem von Unternehmen aus steuerlichen Gründen häufig
genutzt. Es dient Erhöhung des Eigenkapitals und des Geschäftsgewinns
sowie dem Ausgleich von Verlusten aus dem operativen Geschäft.
Besonders bei Immobilien ist das Verfahren beliebt, um stille Reserven in Liquidität
umzuwandeln.
Hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit der Leasingraten ist dieses Leasingmodell einer Reihe von Beschränkungen unterworfen. Dies gilt insbesondere bei gebrauchten Leasingobjekten. Zur steuerlichen Optimierung müssen deshalb eine Reihe besonderer Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Besitz
Eigentum
Finanzierungsleasing
Immobilienleasing
Kaufvertrag
Leasing
Operate-Leasing