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Scheidung/ Gemeinsame Schulden

Haben Eheleute gemeinsam Schulden gemacht, stellt sich nach dem Scheitern der Ehe die Frage, wer für die weitere Abtragung der Schulden zu haften hat, bzw. zu welchem Anteil die Eheleute haften.

Während bestehender Ehe kann derjenige, der nach Aussen hin die Verbindlichkeit allein oder überwiegend abzahlt, von dem anderen Ehegatten keinen Ausgleich verlangen. Dem steht die eheliche Lebensgemeinschaft entgegen.

Nach dem Scheitern der Ehe haften die Eheleute als Gesamtschuldner im Innenverhältnis hälftig, bzw. nach ihren Miteigentumsanteilen. Die Ausgleichspflicht entsteht automatisch, wobei folgende Ausnahmen zu beachten sind:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Hausrat
Unbenannte Zuwendungen

Ratgeber:
Einvernehmliche Scheidung
Streitige Scheidung


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