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Schuldfähigkeit

Die Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tat ist Voraussetzung dafür, dass jemand überhaupt schuldig sein kann.

Der strafrechtliche Begriff der Schuld betrifft die Frage der Vorwerfbarkeit der Tat, die wiederum Voraussetzung für strafrechtliche Sanktionen ist.

Das Vorhandensein der Schuldfähigkeit beim erwachsenen Täter wird vermutet solange nicht Anhaltspunkte für das Gegenteil vorliegen.

Schuldunfähig dagegen ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Bei Tätern im Alter zwischen dem vierzehnten und dem achtzehnten Lebensjahr muss die Schuldfähigkeit festgestellt werden:

Sie liegt vor bei entsprechender sittlicher und geistiger Reife.

siehe hierzu auch:

Norm:
§ 20 StGB


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