Natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines gesetzlich oder rechtsgeschäftlich
begründeten Schuldverhältnisses verpflichtet ist, eine Leistung zu erbringen.
Die Pflicht besteht gegenüber dem Gläubiger.
Schulden mehrere Schuldner gemeinschaftlich eine Leistung, spricht man von einer
Gesamtschuld.
Durch die Begründung des Schuldverhältnisses entsteht die Leistungspflicht (Primäranspruch).
Verletzt der Schuldner diese Pflicht, können daneben oder anstelle des Primäranspruchs Sekundäransprüche entstehen (z. B. Schadensersatz, Rückgewähr).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Dauerschuldverhältnis
Gesamtschuld
Gläubiger
Juristische Person
Schadensersatzpflicht im Schuldrecht
Schuldrecht
Norm:
§ 241 BGB