Das Schuldnerverzeichnis ist ein bei den Vollstreckungsgerichten geführtes Verzeichnis. In dieses Verzeichnis werden von Amts wegen Personen eingetragen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen die Haft angeordnet wurde.
Die Eintragungen werden spätestens drei Jahre nach dem Ende des Jahres:
gelöscht.
Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis erfordert kein besonderes Interesse. Personenbezogene Auskünfte (Adresse, Geburtsdatum) dürfen jedoch nur ausnahmsweise erteilt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Eidesstattliche Versicherung
Vermögensverzeichnis
Norm:
§ 915 ZPO