Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Schwangerschaftskonfliktberatung

Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz schreibt vor, dass sich eine Schwangere, die sich in einer Not- und Konfliktlage befindet und die Schwangerschaft abbrechen lassen will, in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt.

Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluss der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung auszustellen.

Zuständig sind anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und der Gesundheitsämter. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.

siehe hierzu auch:

Norm:
§ 219 StGB


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern