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Selbsthilfe/ erlaubte

Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs mit privaten Mitteln.

Sie ist grundsätzlich gesetzlich nicht gestattet, da die Gefahr der "Selbstjustiz" besteht.

Ausnahmsweise ist sie jedoch in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen zulässig:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Rechtfertigungsgründe im Strafgesetzbuch
Rechtfertigungsgründe im Zivilrecht

Norm:
§ 229 BGB


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