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Sonderzahlungen

Zusätzliche Formen der Arbeitnehmervergütung.

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsentgelt der Mitarbeiter mit verschiedenartigen Sonderzahlungen aufstocken. Als Sonderzahlungen kommen vor allem in Betracht:

Die rechtliche Einordnung einer Sonderzahlung hängt von dem ihr zu Grunde liegenden Zweck ab. Es wird unterschieden, ob durch die zusätzliche Zahlung die Betriebstreue des Mitarbeiters, die Arbeitsleistung oder beides belohnt werden soll. Mit der Zahlung einer Gratifikation kann sowohl die Arbeitsleistung als auch die Betriebstreue belohnt werden.

Rechtliche Folgen der jeweiligen Einordnung der Sonderzahlung:

Häufig finden sich in Arbeitsverträgen sog. Rückzahlungsvereinbarungen, wonach eine Jahressonderzahlung beim Ausscheiden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Folgejahr zurückzuzahlen ist.

Zulässigkeit derartiger Rückzahlungsklauseln:

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Betriebliche Übung

Ratgeber:
Arbeitsvertrag Teil 1
Arbeitsvertrag Teil 2


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