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Stellvertretung

Stellvertretung ist die Abgabe oder der Empfang einer Willenserklärung für einen anderen in dessen Namen, beruhend auf Vertrag oder Gesetz.

Voraussetzung ist also

Die im Namen des Vertretenen abgegebene oder empfangene Willenserklärung wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen.

Stellvertretung ist grundsätzlich möglich bei allen Rechtsgeschäften, nicht dagegen bei reinen Tathandlungen (z.B. Erwerb des Besitzes).

siehe hierzu auch:

Norm:
§ 164 BGB


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