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Stiftung von Todes wegen

Eine Stiftung von Todes wegen wird

Der Stifter kann damit bestimmte Ziele auch noch nach seinem Tod verwirklichen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Erbvertrag
Testament
Vorerbe
Stiftung

Ratgeber:
Erbvertrag

Norm:
§ 83 BGB


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