Alle für die Verletzung von Strafgesetzen gesetzlich angedrohten Folgen.
Strafen sind Zeichen der gesetzlichen Missbilligung eines bestimmten Verhaltens und bringen den Unwertgehalt der begangenen Tat im Nachhinein zum Ausdruck.
Strafen werden im deutschen Recht durch Strafurteil oder Strafbefehl ausgesprochen.
Hauptstrafen sind:
Nebenstrafe ist das Fahrverbot (§ 44 StGB).
Für die Strafzumessung gibt das Gesetz genaue Regeln vor (§§ 46 - 60 StGB), an denen sich Staatsanwaltschaft und Strafrichter zu halten haben.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Absehen von Strafe
Fahrverbot
Freiheitsstrafe
Geldstrafe
Gesamtstrafe
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Maßregeln der Besserung und Sicherung
Nulla poena sine lege
Rechtfertigungsgründe im Strafgesetzbuch
Schuldfähigkeit
Sicherungsverwahrung
Strafbefehl
Strafgesetzbuch (StGB)
Strafmündigkeit
Strafprozess
Strafrecht
Strafvollstreckungskammern
Vermögensstrafe
Ratgeber:
Jugendstrafrecht Teil 1
Jugendstrafrecht Teil 2
Norm:
§ 17 JGG
§ 38 StGB
§ 9 WehrstrafG