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Strafgesetzbuch (StGB)

Hauptrechtsgrundlage des materiellen Strafrechts, das Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Straftaten regelt.

Es gliedert sich in einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil.

Das geltende Strafgesetzbuch ist auf das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 zurückzuführen.
Eine erste vergleichbare Regelung enthielt die "peinliche Gerichtsordnung" von 1532 (constitutio criminalis carolina).

Praxistipp:

Für Straftäter unter 21 Jahren gelten teilweise abweichende Vorschriften, die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankert sind.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Anleitung zu Straftaten
Bagatelldelikt
Beihilfe im Strafrecht
Handlungsbegriff
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Maßregeln der Besserung und Sicherung
Nulla poena sine lege
Öffentliches Recht
Offizialdelikte
Rechtfertigungsgründe im Strafgesetzbuch
Rücktritt/ strafrechtlicher
Strafantrag
Strafen
Strafmündigkeit
Strafprozess
Strafrecht
Unterlassungsdelikt
Versuch
Vorsatz/ Strafrecht

Norm:
§ 1 StGB


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