Die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich sein zu können.
Die Strafmündigkeit ist die Voraussetzung für eine strafrechtliche
Verfolgung.
Sie fehlt gemäß § 19 des Strafgesetzbuches (StGB) bei Kindern,
die zur Tatzeit das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Strafmündigkeit ist Prozessvoraussetzung.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Ermittlungsverfahren
Deliktsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit
Minderjährigkeit
Prozessfähigkeit
Rechtsfähigkeit
Strafgesetzbuch (StGB)
Strafprozess
Strafrecht
Schuldfähigkeit
Ratgeber:
Jugendstrafrecht Teil 1
Jugendstrafrecht Teil 2
Norm:
§ 19 StGB