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Strafmündigkeit

Die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich sein zu können.

Die Strafmündigkeit ist die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung.
Sie fehlt gemäß § 19 des Strafgesetzbuches (StGB) bei Kindern, die zur Tatzeit das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Strafmündigkeit ist Prozessvoraussetzung.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Ermittlungsverfahren
Deliktsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit
Minderjährigkeit
Prozessfähigkeit
Rechtsfähigkeit
Strafgesetzbuch (StGB)
Strafprozess
Strafrecht
Schuldfähigkeit

Ratgeber:
Jugendstrafrecht Teil 1
Jugendstrafrecht Teil 2

Norm:
§ 19 StGB


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