Teil des öffentlichen Rechts, das die Entstehung, Umfang und Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs regelt.
Das Strafrecht unterteilt sich in zwei Gebiete:
Das materielle Strafrecht regelt die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen von
Straftaten.
Es ist vom Grundsatz "nulla poena sine lege" geprägt.
Das materielle Strafrecht ist vorwiegend durch Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Strafrechtsvorschriften finden sich jedoch auch in einer Vielzahl weiterer Gesetze
(Nebenstrafrecht) zum Beispiel in:
Das formelle Strafrecht ist das das Strafprozessrecht (Strafverfahrensrecht).
Rechtsgrundlage ist die Strafprozessordnung (StPO).
Es befasst sich mit den Voraussetzungen und der Art der Durchsetzung staatlicher
Strafen.
Für Jugendliche bis 21 Jahren gelten zum Teil besondere Vorschriften.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Nulla poena sine lege
Öffentliches Recht
Rechtsgebiete
Strafgesetzbuch (StGB)
Strafen
Strafmündigkeit
Strafprozess
Ratgeber:
Jugendstrafrecht Teil 1
Jugendstrafrecht Teil 2
Norm:
§ 1 StGB