Rechtsverordnung des Bundes, in der besondere Regeln zur Teilnahme am Straßenverkehr
enthalten sind.
Sie wird allgemein mit StVO abgekürzt.
Die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnung geht aus § 6 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hervor.
Die StVO regelt zahlreiche Pflichten für Verkehrsteilnehmer, um einen
geordneten, flüssigen und sicheren Straßenverkehr zu gewährleisten.
Sie unterteilt sich in:
Die zentrale Vorschrift findet sich in § 1 Absatz 2 StVO: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Verstöße gegen die StVO werden in der Regel als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet.
Weitere Rechtsverordnungen für das Straßenverkehrsrecht sind die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Bußgeldkatalog
Bußgeldbescheid
Fahrerlaubnis
Geldbuße
Polizei- und Ordnungsbehörden
Ordnungswidrigkeit
Rechtsverordnung
Trunkenheit im Verkehr
Ratgeber:
Bußgeldbescheid Teil 1
Bußgeldbescheid Teil 2
Verkehrsunfall Teil 1
Verkehrsunfall Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3
Norm:
§ 1 StVO