Die Stufenklage ist ein gesetzlich geregelter Fall der Klagenverbindung im Zivilrecht.
Die Stufenklage ist zulässig, wenn der Kläger gegen den Beklagten einen bisher unerfüllten Anspruch auf Auskunft hat und aus diesem Grund nur einen unbestimmten Klageantrag stellen kann.
Die Stufenklage verbindet verschiedene miteinander zusammenhängende Streitgegenstände.
1. Stufe:
Zunächst wird vom Beklagten eine Rechnungslegung oder die Vorlage eines
Vermögensverzeichnisses verlangt.
2. Stufe:
Danach wird die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über dessen
Richtigkeit begehrt.
3. Stufe:
Zuletzt wird die Zahlung oder Herausgabe gefordert.
Das Gericht verhandelt und entscheidet nacheinander über jeden dieser geltend gemachten Streitgegenstände, sofern nicht die Klage im ganzen abgewiesen wird.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Auskunftsanspruch
Norm:
§ 254 ZPO