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Teilurteil

Ein Teilurteil ist ein vollstreckbares Urteil, in dem im Gegensatz zum Endurteil das Gericht nicht über den gesamten Streitgegenstand entscheidet, sondern nur über einen selbstständigen Teil.

Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn ein untrennbarer Zusammenhang zwischen Teil- und Schlussurteil und damit auch die Gefahr eines Widerspruchs besteht.

Praxistipp:

Ein Teilurteil kann selbständig angefochten werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Teilurteil
Urteile/ vollstreckungsfähige

§ 301 ZPO


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