Auslagerung von Arbeitsprozessen durch den Einsatz von EDV und Telekommunikation.
Arbeitet der Telearbeiter ausschließlich von zu Hause aus, so spricht man von Teleheimarbeit. Hat ein Mitarbeiter dagegen auch weiterhin Präsenzphasen im Unternehmen, arbeitet jedoch tage- oder stundenweise daheim, so handelt es sich um die sogenannte alternierende Telearbeit.
Der Telearbeiter ist in die Organisation des Betriebes voll eingebunden, so dass der Telearbeitsplatz als Bestandteil des Betriebes gilt. Erleidet ein Telearbeiter während der Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden, gelten die bei Arbeitsunfällen anzuwendenden Regeln
Die Ausstattung des Telearbeitsplatzes kann durch den Arbeitgeber erfolgen
oder der Arbeitnehmer setzt seine eigenen Arbeitsmittel ein. Bei lezterem kann
der Mitarbeiter vom Arbeitgeber eine Kostenerstattung für die Nutzung der
eigenen Geräte erhalten.
Telearbeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses fällt
unter die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Heimarbeit
Ratgeber:
Telearbeit Teil 1
Telearbeit Teil 2