Bedeutet Urteilsformel.
Der Tenor ist - neben dem Rubrum - zwingender Bestandteil eines jeden Urteils
und fasst die Entscheidung des Gerichts in möglichst knapper und genauer Form
zusammen.
Der Tenor besteht in der Regel aus:
Im Strafurteil sind dem Tenor zu entnehmen:
Die Bewährungszeit wird durch gesonderten Beschluss bestimmt und ist nicht Teil der Urteilsformel.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Beschluss
Endurteil
Rubrum
Teilurteil
Urteile/ vollstreckungsfähige
Zwischenurteil
Norm:
§ 105 FGO
§ 136 SGG
§ 260 StPO
§ 117 VwGO
§ 313 ZPO