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Tenor eines Urteils

Bedeutet Urteilsformel.
Der Tenor ist - neben dem Rubrum - zwingender Bestandteil eines jeden Urteils und fasst die Entscheidung des Gerichts in möglichst knapper und genauer Form zusammen.

Der Tenor besteht in der Regel aus:

Im Strafurteil sind dem Tenor zu entnehmen:

Die Bewährungszeit wird durch gesonderten Beschluss bestimmt und ist nicht Teil der Urteilsformel.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Beschluss
Endurteil
Rubrum
Teilurteil
Urteile/ vollstreckungsfähige
Zwischenurteil

Norm:
§ 105 FGO
§ 136 SGG
§ 260 StPO
§ 117 VwGO
§ 313 ZPO


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