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Tötung eines Menschen

Das Strafrecht stellt folgende Fälle der Tötung eines Menschen unter Strafe:

Straflos ist nach deutschem Recht die Selbsttötung.

Die Tötung eines Menschen führt nicht lediglich zu strafrechtlichen Sanktionen. Dem Täter droht daneben auch die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche, insbesondere durch die Hinterbliebenen des Getöteten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Mord

Norm:
§§ 211 ff StGB


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