Rechtliche und organisatorische Einheit, die Güter und Leistungen für den fremden Bedarf mit Gewinnerzielungsabsicht erzeugt.
Die Begriffe Unternehmen und Betrieb werden nicht einheitlich und oft synonym
benutzt.
Die Bezeichnung Unternehmen gilt jedoch eher für den rechtlichen und finanziellen
Rahmen einer Wirtschaftseinheit (Firma, Firmenvermögen, Geschäftstätigkeit,
Produktion).
Die Bezeichnung Betrieb kennzeichnet dagegen mehr die technische Struktur (Gebäude,
Fabrikgelände, Maschinen).
Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen, mehrere Unternehmen können aber
auch einen einheitlichen Betrieb bilden.
Das Unternehmen als solches besitzt keine Rechtsfähigkeit. Träger der Rechte und Pflichten ist dessen Inhaber oder eine Gesellschaft.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Betrieb
Einzelunternehmen
Kapitalgesellschaft
Konzern
Personengesellschaft