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Unternehmerpfandrecht

Das Unternehmerpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, d.h. es bedarf keiner vertraglichen Absprache, sondern entsteht - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - automatisch.

Der Unternehmer hat:

Beispiele für ein Unternehmerpfandrecht sind (sofern die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind):

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Pfandrecht
Vermieterpfandrecht
Werkunternehmerpfandrecht

Norm:
§ 647 BGB


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