Eine Urkunde ist eine in Schriftzeichen verkörperte Gedankenäußerung.
Öffentliche Urkunden sind solche, die von einer Behörde in der vorgeschriebenen
Form aufgenommen sind.
Dazu gehören vor allem:
Private Urkunden sind dagegen alle anderen, nicht öffentlichen Urkunden, auch wenn die Unterschrift öffentlich beglaubigt ist.
Echt ist eine Urkunde, wenn sie auch tatsächlich von der Person stammt, die die Urkunde nach ihrem Inhalt, insbesondere nach der Unterschrift, ausgestellt hat.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Beweismittel
Urkundenprozess
Urkundenbeweis
Urkundenfälschung