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Urkundenbeweis

Der Urkundenbeweis ist ein Beweismittel, das in jeder Verfahrensordnung vorgesehen ist.

Der Urkundenbeweis wird dadurch geführt, dass eine Urkunde in der Verhandlung verlesen wird. Eine Urkunde in diesem Sinne ist jedes Schriftstück, das einen verlesbaren Gedankeninhalt aufweist.

Praxistipp:

Unter Umständen kann die Verwertung von Urkunden auch aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig sein, z.B. wenn ein persönliches Tagebuch als Urkunde vor Gericht verlesen werden soll.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Beweismittel
Urkunde

Norm:
§§ 415 ff ZPO


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