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Urkundenprozess

Der Urkundenprozess ist eine Klageart im Zivilprozess, mit der ein Zivilprozess schneller durchgeführt werden soll.

Es müssen hierfür besondere Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere müssen sämtliche zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können.

Unter Umständen ist das Urteil im Urkundenprozess nur ein vorläufiges Urteil. Das endgültige Ergebnis bringt dann das Nachverfahren. Sollte im Nachverfahren entschieden werden, dass dem Kläger zu Unrecht ein bestimmter Anspruch zugesprochen worden ist, kann der Kläger dann zum Schadenersatz verpflichtet sein.

Eine Unterart des Urkundenprozesses ist der Wechsel- und Scheckprozess.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Wechselprozess

Norm:
§ 592 ZPO


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