Verbände sind Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, um gemeinsame Interessen zu fördern. Insbesondere sind dies wirtschaftliche, politische, aber auch soziale und kulturelle Interessen.
Als Rechtsform haben diese Verbände meist die Form eingetragener Vereine gewählt (§§ 57 ff BGB). In der Regel sind Verbände fachlich oder regional zu Landes- oder Bundesverbänden zusammengeschlossen.
Beispiele sind die verschiedenen Wirtschaftsverbände, wie privatrechtliche
Berufsverbände, Genossenschaften, Kartelle und Syndikate.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Verein/ nichtrechtsfähiger
Verein/ rechtsfähiger