Unter bestimmten Voraussetzungen können Vereine verboten werden.
Solche Verbotsgründe sind:
Mit der Abschaffung des Religionsprivilegs durch das Antiterrorgesetz wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um extremistisch religiöse Vereine verbieten zu können.
Mit dem Verbot ist häufig auch die Beschlagnahme des Vereinsvermögens verbunden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Beschlagnahme
Norm:
§ 3 VereinsG