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Verbrauchsgüterkaufvertrag

Sonderform des Kaufvertrages zum Schutz des Verbrauchers.

Es ist zwischen Verbrauchsgüterkaufverträgen und sonstigen Kaufverträgen zu unterscheiden. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft.

Für den Verbrauchsgüterkauf gelten grundsätzlich die Vorschriften des allgemeinen Kaufrechts - vorrangig allerdings die Sonderregelungen. In einem Verbrauchsgüterkaufvertrag sind insbesondere folgende Rechte nicht abänderbar:

Außerdem besteht bei Verbraucherkaufverträgen die grundsätzliche Vermutung, dass Fehler, die in den ersten sechs Monaten auftreten, bereits bei der Übergabe der Kaufsache vorhanden waren.

siehe hierzu auch:

Ratgeber:
Verbraucherrecht Teil 1
Verbraucherrecht Teil 2

Norm:
§ 474 BGB


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