Verfahrenshindernisse
Liegt ein strafrechtliches Verfahrenshindernis vor, darf eine Verurteilung
nicht erfolgen.
Wesentliche Verfahrenshindernisse sind:
- Strafunmündigkeit des Angeklagten,
- Fehlen eines Strafantrags bei den Antragsdelikten,
- Eintritt der Verjährung und
- Verstoß gegen den Anklagegrundsatz.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Strafmündigkeit
Verjährung
Antwort direkt vom
Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).