Verkehrslärm ist der Straßenverkehrslärm und andere Lärmarten wie Fluglärm oder Schienenverkehrslärm.
Der Bekämpfung des Verkehrslärmes ist gesetzlich umfassend geregelt
und berücksichtigt.
An erster Stelle steht die Vermeidung von Verkehrslärmbelastungen.
Daher werden durch Gesetze und Verordnungen bestimmte Anforderungen an die Geräuschemission
von Produkten (z.B. von Fahrzeugen) gestellt.
Des weiteren gibt es bestimmte Anforderungen an den Umgang mit bzw. die Bedienung
von Fahrzeugen.
Besondere Bedeutung für den planerisch vorsorgenden Lärmschutz kommt
der Festsetzung der Baugebiete durch die Bauleitplanung zu.
Beim Bau oder der wesentlichen baulichen Änderung von öffentlichen
Straßen sind Immissionsgrenzwerte nach der Lärmempfindlichkeit der
Baugebiete einzuhalten.
Ist die Entstehung von Verkehrslärm nicht zu vermeiden, soll in erster Linie ein aktiver Lärmschutz dazu führen, dass Belastungen Dritter vermieden werden. Lärmschutzmaßnahmen sind z.B.:
Sind aktive Schallschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht möglich
oder stehen die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis,
greift lediglich ein passiver Schallschutz, der die Auswirkungen des Lärms
auf den Betroffenen mildern soll.
Unter die passiven Schallschutzmaßnahmen fallen vor allem Schallschutzfenster
oder lärmdämmende Baumaterialien.