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Verkehrszentralregister

Zentral geführte Kartei, in der rechtskräftig festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten festgehalten werden.
Die gesetzliche Grundlage ist in den Paragrafen 28 bis 30c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) enthalten.

Das Verkehrszentralregister befindet sich beim Kraftfahrt-Bundesamt, das seinen Sitz in Flensburg hat.

Registriert werden Verfehlungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr stehen, soweit diese geahndet wurden mit:

Registriert werden außerdem jeder rechtskräftige Entziehung der Fahrerlaubnis, jede Fahrerlaubnissprerre (Sperrfrist) und jedes Fahrverbot und jede Fahrerlaubnisversagung
Verwarnungsgelder (unter 40 Euro) werden in der Kartei nicht erfasst.

Die Daten werden dem Kraftfahrt-Bundesamt durch die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Ordnungsbehörden mitgeteilt.

Die im Register eingetragenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden nach Punkten bewertet.

Das Punktesystem ergibt sich aus § 4 StVG.
Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes werden je Ordnungswidrigkeit 1 bis 4 Punkte, je Straftat 5 bis 7 Punkte bemessen.
Werden durch eine Handlung mehrere Punktetatbestände gleichzeitig (Tateinheit) begangen, so richtet sie die einzutragende Punktzahl nach dem Verstoß mit dem höchsten Punktwert.

Eine Tilgung der Punkte erfolgt nach bestimmten Fristen, wenn keine neuen Verkehrsverstöße hinzugekommen sind.

Ordnungswidrigkeiten werden auch bei Hinzutreten neuer Verkehrsverstöße spätestens nach fünf Jahren getilgt.
Die Löschung erfolgt drei Monate nach Tilgung (Überlegungsfrist).

Haben sich bestimmte Punktezahlen angesammelt, hat das Folgen:

Praxistipp:

Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer (ASK) kann man seine Punktzahl reduzieren. Bis 8 Punkte um 4 Punkte, zwischen 9 und 13 Punkten um 2 Punkte. Ab 14 kann durch Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ein Abbau um 2 Punkte erreicht werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Bußgeldbescheid
Bußgeldkatalog
Entziehung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis
Fahruntüchtigkeit
Fahrverbot
Freiheitsstrafe
Geldbuße
Geldstrafe
Parken von Fahrzeugen
Ordnungswidrigkeit
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Tateinheit
Trunkenheit im Verkehr

Ratgeber:
Bußgeldbescheid Teil 1
Bußgeldbescheid Teil 2
Verkehrsunfall Teil 3

Norm:
§ 28 StVG


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