Eine Verleumdung begeht, wer
Die Verleumdung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wurde die Verleumdung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen, kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
siehe hierzu auch:
Norm:
§187 StGB