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Vermögensstrafe

Die Vermögensstrafe ist eine mögliche Sanktion im Strafrecht.

Ein Täter kann statt zu einer Freiheitsstrafe auch auf Zahlung eines Geldbetrages verurteilt werden.

Aber Achtung, die Bezeichnung Vermögensstrafe - eine Geldstrafe, dessen Höhe durch das Vermögen des Verurteilten begrenzt war - gibt es in dieser Form nicht mehr. Es bleibt daher bei der normalen Geldstrafe.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Strafen

Norm:
§ 41 StGB


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