Die Vermögensstrafe ist eine mögliche Sanktion im Strafrecht.
Ein Täter kann statt zu einer Freiheitsstrafe auch auf Zahlung eines Geldbetrages verurteilt werden.
Aber Achtung, die Bezeichnung Vermögensstrafe - eine Geldstrafe, dessen Höhe durch das Vermögen des Verurteilten begrenzt war - gibt es in dieser Form nicht mehr. Es bleibt daher bei der normalen Geldstrafe.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Strafen
Norm:
§ 41 StGB