Teil des öffentlichen Rechts, das die Befugnisse der staatlichen Verwaltung bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben regelt.
Rechtsquellen des Verwaltungsrechts sind neben dem Grundgesetz und zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen auch Rechtsverordnungen, Satzungen und gewohnheitsrechtliche Grundsätze.
Üblicherweise wird zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht unterschieden.
Das allgemeine Verwaltungsrecht fasst die Normen zusammen, die für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung gelten. Hierzu zählen insbesondere die Vorschriften zum Verwaltungsverfahren (VwVfG).
Zum besonderen Verwaltungsrecht zählen die Vorschriften, die für die einzelnen Sachbereiche der Verwaltung gelten, beispielsweise:
Nicht dem Verwaltungsrecht zuzuordnen ist das rein fiskalische Handeln einer Behörde.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Fiskalisches Handeln
Gewohnheitsrecht
Öffentliches Recht
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Polizeirecht
Rechtsaufsicht
Rechtsgebiete
Rechtsverordnung
Satzung
Selbstbindung der Verwaltung
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
Verwaltungsrechtsweg
Verwaltungsstreitverfahren
Verwaltungsverfahren
Verwaltungsvollstreckung
Verwaltungsvorschrift
Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht
Willenserklärung/ Verwaltungsrecht
Zuständigkeit einer Behörde
Zustellung im Verwaltungsrecht
Norm:
§ 1 VwVfG
§ 40 VwGO