Gerichtsverfahren, in dem über eine allgemeine öffentlich-rechtliche Streitigkeit
nichtverfassungsrechtlicher Art entschieden wird.
Es wird auch Verwaltungsprozess genannt.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist bundeseinheitlich in der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) geregelt.
Es wird von der Vewaltungsgerichtsbarkeit durchgeführt (Verwaltungsgerichte,
Oberverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht).
Im Tenor eines verwaltungsgerichtlichen Urteils wird regelmäßig die Bezeichnung "Verwaltungsrechtsstreit" verwendet.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Beweis
Öffentliches Recht
Rechtshängigkeit/ Verwaltungsprozess
Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrechtsweg
Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen
Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht
Norm:
§ 1 VwGO
§ 40 VwGO