Verwaltungsvorschriften sind allgemeine Anordnungen einer übergeordneten Behörde gegenüber den nachgeordneten Behörden. Diese Anordnungen sollen innerhalb der Verwaltung gelten, um eine einheitliche Verwaltungspraxis zu erreichen.
Die wichtigsten Arten von Verwaltungsvorschriften sind:
Inhaltlich können Verwaltungsvorschriften vor allem Organisationsfragen regeln oder eine Entscheidungsrichtung vorgeben.
Grundsätzlich entfalten Verrwaltungsvorschriften keien Aussenwirkung.
Auch die Gerichte können grundsätzlich bei ihrer Entscheidungsfindung
von den Regelungen in den Verwaltungsvorschriften abweichen.
Eine Ausnahme ist die sog. normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift. Sie besitzt
eine eingeschränkte, auch von den Gerichten zu beachtende, Bindungswirkung.
Solche normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften sind beispielsweise die
Technischen Anleitungen Luft (TA-Luft) bzw. Lärm (TA-Lärm).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Rechtsverordnung
Satzung