Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Volksentscheid

Form der Volksabstimmung, bei der wahlberechtigte Bürger verbindlich über eine bestimmte staatliche Angelegenheit entscheiden.

Der Volkentscheid ist vom Volksbegehren zu unterscheiden, durch das dem Volk ein Initiativrecht zur Schaffung neuer gesetzlicher Regelungen eingeräumt wird.

Auf Bundesebene sind Volksentscheide bisher nur in zwei Fällen vorgesehen:

Eine weitergehende Beteiligung der Bürger an der unmittelbaren Gesetzgebung ist ohne Grundgesetzänderung unzulässig. Allenfalls die Einführung unverbindliche Volksbefragungen durch einfaches Bundesrecht wird für möglich erachtet.

In mehreren Verfassungen der einzelnen Bundesländer ist die Möglichkeit zum Volksentscheid dagegen enthalten. Dabei darf jedoch nur über Gesetze abgestimmt werden, für deren Inhalt die Länder Gesetze erlassen dürfen. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder ist dem Grundgesetz zu entnehmen.

Auch eine Reihe von Gemeindeordnungen sehen sogenannte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu gemeindlichen Angelegenheiten vor.

 

siehe hierzu auch:

Norm:
Art. 29 GG
Art. 70 GG
Art. 146 GG


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern