Zwangsweise Durchsetzung von Entscheidungen eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde.
Vollstreckbar ist eine Entscheidung, wenn sie rechtskräftig ist oder für
vorläufig vollstreckbar erklärt wurde.
Die Vollstreckung wird durch besondere staatliche Organe (Vollstreckungsbehörden) vorgenommen.
Im Zivilrecht gibt es die Zwangsvollstreckung.
Im Verwaltungsrecht wird ein Vollstreckungsverfahren betrieben, das sich weitgehend
an den Regelungen des Zivilrechts orientiert (Verwaltungszwang).
Im Strafrecht erfolgt die Vollstreckung durch den Strafvollzug.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Beitreibung
Gerichtsvollzieher
Strafvollstreckungskammern
Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
Testamentsvollstrecker
Urteile/ vollstreckungsfähige
Verwaltungsvollstreckung
Verwaltungszwang
Vollstreckungsbehörde
Vollstreckungsgericht
Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen
Zwangsvollstreckung
Norm:
§ 249 AO
§ 1 StVollzG
§ 1 VwVG
§ 704 ZPO