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Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist immer das Amtsgericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Das Vollstreckungsgericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden.

siehe hierzu auch:

Ratgeber:
Gerichtliches Mahnverfahren Teil 1
Gerichtliches Mahnverfahren Teil 2

 


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