Das Vollstreckungsgericht ist immer das Amtsgericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Das Vollstreckungsgericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
siehe hierzu auch:
Ratgeber:
Gerichtliches Mahnverfahren Teil 1
Gerichtliches Mahnverfahren Teil 2