Gesellschaft, die durch die Vereinbarung künftiger Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft entsteht, eine Kapitalgesellschaft zu gründen (Vorvertrag).
Eine Kapitalgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung im Handelsregister.
Für die Zeit vor Eintragung werden gesellschaftsrechtlich verschiedene
Phasen unterschieden:
Die Vorgründungsgesellschaft kann folgende Rechtsformen haben:
Die Vorgründungsgesellschaft ist nicht identisch mit der später entstehenden
Kapitalgesellschaft.
Sie wird entsprechend ihrer zivilrechtlichen Gestalt steuerlich als Personengesellschaft
behandelt und ist nicht körperschaftsteuerpflichtig.
Sobald ein wirksamer Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wird, wird aus der Vorgründungsgesellschaft eine Vorgesellschaft.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Einmanngesellschaft
Einzelunternehmen
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Kapitalgesellschaft
Körperschaft
Personengesellschaft
Offene Handelsgesellschaft (oHG)
Vorgesellschaft
Vorgesellschaft/ unechte
Ratgeber:
Wahl der Unternehmensform