Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Vorstellungsgespräch

Termin, in dem ein potentieller Arbeitnehmer beim Arbeitgeber persönlich erscheint.

Im Vorstellungsgespräch darf der Arbeitgeber nur Fragen stellen, an deren Beantwortung er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse hat.
Unzulässig sind deshalb Fragen nach der Privatsphäre des Bewerbers. Diese dürfen von dem Bewerber bewusst unwahr beantwortet werden, ohne dass er Konsequenzen zu fürchten braucht.

Antwortet ein Bewerber dagegen auf eine zulässige Frage nicht wahrheitsgemäß, kann der Arbeitgeber das spätere Arbeitsverhältnis anfechten oder eine fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Beantwortung der Frage ein wesentliches Motiv für die Einstellung war.

Es gilt also immer zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen zu unterscheiden.
Einzelne Fragen:

Praxistipp:

Ist der Bewerber vom früheren Arbeitgeber bereits gekündigt, muss dieser den Bewerber für eine angemessene Zeit bezahlt für Bewerbungen freistellen (§§ 629, 616 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).
Die Kosten für ein Vorstellungsgespräch muss der künftige Arbeitgeber grundsätzlich ersetzen, wenn er den Bewerber dazu eingeladen hat.

siehe hierzu auch:

Lexikon:
Anfechtung von Willenserklärungen
Arbeitsrecht
Außerordentliche Kündigung
Vorstellungskosten
Wettbewerbsverbot/ Arbeitsrecht

Ratgeber:
Rechtliche Fragen der Stellenbesetzung Teil 1
Rechtliche Fragen der Stellenbesetzung Teil 2

Norm:
§ 629 BGB


Antwort direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern